Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei Zimmerreservierungen nicht
ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Gast vorgenommene und vom
Beherbergungsbetrieb bestätigte Zimmerreservierung begründet zwischen
beiden Parteien ein rechtliches Verhältnis >> dem
Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der
Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus dem Vertrag folgende Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, sobald das Zimmer
bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist, (in der Regel
schriftliche Bestätigung mit Rückantwort und Unterschrift des Gastes),
oder, wenn eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht möglich war,
bereits gestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des
Zimmers bzw. der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten bzw.
eine gleichwertige Alternative anzubieten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistung den vereinbarten bzw. den betriebsüblichen
Preis abzgl. der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen wie Strom, Wasser
und Wäsche zu erstatten. (in der Regel 70 % = Ausfallgeld). **
Wir empfehlen für diese Fälle eine Reisekosten-Ausfallversicherung.
- Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfallkosten zu mindern bzw. zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe der Leistung hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den, wie unter Ziffer 4 beschrieben, errechneten
Betrag zu zahlen. Die Zahlung ist sofort fällig.
- Die Bezahlung kann vorab über die Bankverbindung erfolgen,
ansonsten ist die Bezahlung innerhalb der ersten drei Urlaubstage
fällig.
Die Preise in der Preisliste sind
Inklusivpreise und schließen die Kurtaxe und Endreinigung mit ein. Den
Preisberechnungen liegt eine Mindestaufenthaltsdauer von drei
Übernachtungen zugrunde.
Denken Sie bitte daran:
- Hinterlassen Sie die Wohnungsschlüssel sowie die Urlaubsanschrift
mit Telefonnummer bei Ihren Verwandten bzw. Bekannten oder Nachbarn.
- Blumen und Haustiere versorgen lassen
- Versichertenkarte für Krankenkasse, gültigen Personalausweis
oder Reisepass
- evtl. Postnachsendeauftrag
Zum Ausdrucken:
Gastaufnahmevertrag.pdf
Nochmals unsere Anschrift: Haus Unterhuber
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