Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei Zimmerreservierungen nicht ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb bestätigte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein rechtliches Verhältnis >> dem Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus dem Vertrag folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist, (in der Regel schriftliche Bestätigung mit Rückantwort und Unterschrift des Gastes), oder, wenn eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht möglich war, bereits gestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten bzw. eine gleichwertige Alternative anzubieten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten bzw. den betriebsüblichen Preis abzgl. der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen wie Strom, Wasser und Wäsche zu erstatten. (in der Regel 70 % = Ausfallgeld). ** Wir empfehlen für diese Fälle eine Reisekosten-Ausfallversicherung.
  5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfallkosten zu mindern bzw. zu vermeiden.  
  6. Bis zur anderweitigen Vergabe der Leistung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den, wie unter Ziffer 4 beschrieben, errechneten Betrag zu zahlen. Die Zahlung ist sofort fällig.
  7. Die Bezahlung kann vorab über die Bankverbindung erfolgen, ansonsten ist die Bezahlung innerhalb der ersten drei Urlaubstage fällig. 

Die Preise in der Preisliste sind Inklusivpreise und schließen die Kurtaxe und Endreinigung mit ein. Den Preisberechnungen liegt eine Mindestaufenthaltsdauer von drei Übernachtungen zugrunde.


Denken Sie bitte daran:

Zum Ausdrucken:  Gastaufnahmevertrag.pdf

 

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